Seit Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 des EU AI Acts Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, nach besten Kräften sicherzustellen, dass Beschäftigte und sonstige Personen, die in ihrem Auftrag KI nutzen, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen. Diese Pflicht ist nicht auf „High-Risk-KI“ beschränkt, sondern greift grundsätzlich immer dann, wenn KI im Arbeitskontext eingesetzt wird.
Artikel 4 KI-Kompetenz
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“
Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates
Wen betrifft das konkret?
Betroffen sind nicht nur Data-Teams, sondern auch Fachbereiche, die KI praktisch nutzen (z.B. Kommunikation/Marketing, HR, Assistenz, Projektteams, Führung). Entscheidend ist der jeweilige Einsatzkontext: Kenntnisse sollen zur Aufgabe, Erfahrung und zum Risiko passen.
Was bedeutet „KI‑Kompetenz“ in der Praxis?
Artikel 4 meint mehr als „Tool bedienen können“: Mitarbeitende sollen Funktionsweise und Grenzen einschätzen können, Risiken erkennen (z.B. Halluzinationen, Datenschutz, Urheberrecht) und verantwortungsvoll handeln.
Was sollten Unternehmen jetzt tun? (Minimal-Checkliste)
- Festlegen, wer im Unternehmen KI nutzt (Rollen/Teams)
- Schulungsniveau je Rolle definieren (Basis vs. vertieft)
- Nachweisbar schulen und dokumentieren (z.B. Teilnahme + kurzer Test/Zertifikat)
- Interne Leitlinien ergänzen (z.B. was nicht in Tools eingegeben werden darf)
Mehr Details und ein praxisnahes Vorgehen finden Sie hier:




