Die wichtigste Unterscheidung im EU AI Act ist die zwischen alltäglicher KI (minimales Risiko) und Hochrisiko-KI-Systemen. Nahezu alle strengen Auflagen des Gesetzes – Risikomanagement, Datenqualität, menschliche Aufsicht – gelten primär für die Hochrisiko-Kategorie.
In Artikel 6 definiert der Gesetzgeber, wann eine KI als „Hochrisiko“ gilt. Wichtiges Update: Durch die sogenannte „KI-Omnibus“-Reform vom Juli 2026 wurden die ursprünglichen Fristen für Hochrisiko-Pflichten verschoben – Unternehmen haben nun mehr Zeit zur Vorbereitung, als ursprünglich geplant.
Offizieller Gesetzestext zu Art. 6 – artificialintelligenceact.eu
Wie wird eine KI zum Hochrisiko-System?
Artikel 6 nennt zwei Wege in die Hochrisiko-Kategorie:
1. KI in sicherheitskritischen Produkten (Art. 6 Abs. 1)
Wenn die KI das Sicherheitsbauteil eines Produkts ist (oder das Produkt selbst), das in der EU ohnehin streng zertifiziert werden muss (CE-Kennzeichnung).
- Beispiele: KI in Medizinprodukten, Aufzügen, Fahrzeugen oder Spielzeug.
- Neue Frist: Pflichten gelten ab 2. August 2028 (bisher: August 2027).
2. KI in sensiblen Bereichen (Anhang III) (Art. 6 Abs. 2)
Der Gesetzgeber listet in Anhang III acht sensible Anwendungsbereiche auf. KI-Systeme gelten hier pauschal als Hochrisiko. Die wichtigsten für die Wirtschaft:
- HR & Personalwesen: KI zum Filtern von Bewerbungen oder für Kündigungsentscheidungen.
- Bildung: KI zur Bewertung von Prüfungen oder Zulassung zu Studiengängen.
- Kreditvergabe: KI, die die Kreditwürdigkeit von Personen bewertet.
- Kritische Infrastruktur: KI-Steuerung von Energie- oder Verkehrsnetzen.
- Neue Frist: Pflichten gelten ab 2. Dezember 2027 (bisher: August 2026).
Die „Escape-Klausel“ (Art. 6 Abs. 3)
Ein System aus Anhang III gilt ausnahmsweise nicht als Hochrisiko, wenn es in der Praxis kein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte birgt.
Das ist der Fall, wenn die KI nur triviale Aufgaben übernimmt:
- Sie führt nur enge, verfahrenstechnische Aufgaben aus.
- Sie bereitet nur Daten vor, ersetzt aber keine menschliche Bewertung.
Achtung: Sobald die KI ein Profiling von Menschen durchführt (z. B. Charakteranalysen aus Lebensläufen), greift diese Ausnahme nicht mehr – dann bleibt es Hochrisiko! Wer die Ausnahme nutzt, muss dies zudem schriftlich dokumentieren.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Prüfen Sie: Nutzen Sie KI in der Personalabteilung, für Kunden-Scorings oder in Medizinprodukten? Falls ja, fällt dies sehr wahrscheinlich unter Artikel 6.
Die gute Nachricht durch die Fristverschiebung: Unternehmen haben jetzt bis Dezember 2027 (statt August 2026) Zeit, sich auf die Anhang-III-Pflichten vorzubereiten. Das bedeutet aber nicht, dass Sie abwarten sollten – im Gegenteil: Die zusätzliche Zeit ist ideal, um jetzt in Ruhe ein sauberes KI-Inventar aufzubauen und Mitarbeitende zu schulen, statt kurz vor knapp in Torschlusspanik zu geraten.
Wichtig: Die grundsätzliche KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) und die Verbote (Art. 5) gelten bereits unverändert seit Februar bzw. August 2025 – nur die spezifischen Hochrisiko-Anforderungen wurden verschoben.
Nutzt Ihr Team bereits Hochrisiko-Systeme?
Auch wenn die Hochrisiko-Pflichten erst später greifen: Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 gilt bereits jetzt. In unserer Kompaktschulung (inkl. Zertifikat) lernen Ihre Teams schon heute, riskante KI-Anwendungen im Alltag zu erkennen – und sind so optimal auf 2027/2028 vorbereitet.






