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EU AI Act Artikel 4: EU – KI‑Kompetenz ist Pflicht (und zwar für fast alle Teams)

Seit Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 des EU AI Acts Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, nach besten Kräften sicherzustellen, dass Beschäftigte und sonstige Personen, die in ihrem Auftrag KI nutzen, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen. Diese Pflicht ist nicht auf „High-Risk-KI“ beschränkt, sondern greift grundsätzlich immer dann, wenn KI im Arbeitskontext eingesetzt wird. 

Artikel 4  KI-Kompetenz  
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“ 

Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates 

Wen betrifft das konkret? 

Betroffen sind nicht nur Data-Teams, sondern auch Fachbereiche, die KI praktisch nutzen (z.B. Kommunikation/Marketing, HR, Assistenz, Projektteams, Führung). Entscheidend ist der jeweilige Einsatzkontext: Kenntnisse sollen zur Aufgabe, Erfahrung und zum Risiko passen. 

Was bedeutet „KI‑Kompetenz“ in der Praxis? 

Artikel 4 meint mehr als „Tool bedienen können“: Mitarbeitende sollen Funktionsweise und Grenzen einschätzen können, Risiken erkennen (z.B. Halluzinationen, Datenschutz, Urheberrecht) und verantwortungsvoll handeln. 

Was sollten Unternehmen jetzt tun? (Minimal-Checkliste) 

  • Festlegen, wer im Unternehmen KI nutzt (Rollen/Teams) 
  • Schulungsniveau je Rolle definieren (Basis vs. vertieft) 
  • Nachweisbar schulen und dokumentieren (z.B. Teilnahme + kurzer Test/Zertifikat) 
  • Interne Leitlinien ergänzen (z.B. was nicht in Tools eingegeben werden darf) 

Mehr Details und ein praxisnahes Vorgehen finden Sie hier: 

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