Bevor man sich in die konkreten Pflichten des EU AI Acts vertieft, lohnt ein Blick auf das Fundament: Was regelt das Gesetz überhaupt? Für wen gilt es – und was meint der Gesetzgeber, wenn er von einem „KI-System“ spricht? Artikel 1 bis 3 liefern die Antworten.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier:
Artikel 1: Worum geht es?
Artikel 1 legt den Zweck der Verordnung fest. Der EU AI Act verfolgt drei zentrale Ziele:
- Schutz von Grundrechten und Sicherheit: KI-Systeme sollen keine Gefahr für Menschen darstellen
- Einheitlicher Binnenmarkt: Einheitliche Regeln in allen EU-Staaten sollen Rechtszersplitterung verhindern
- Innovationsförderung: Das Gesetz soll KI nicht verbieten, sondern einen verlässlichen Rahmen schaffen, in dem Innovation möglich bleibt
Kern-Botschaft: Der EU AI Act ist kein KI-Verbot, sondern ein Ordnungsrahmen – ähnlich wie das Lebensmittelrecht kein Kochverbot ist.
Artikel 2: Wer ist betroffen?
Artikel 2 definiert den Geltungsbereich – und der ist weit. Das Gesetz gilt für:
- Anbieter, die KI-Systeme in der EU auf den Markt bringen – unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in der EU haben oder nicht
- Betreiber, die KI-Systeme beruflich oder geschäftlich einsetzen – also auch jedes Unternehmen, das Tools wie ChatGPT, Copilot oder automatisierte Analyse-Software nutzt
- Importeure und Händler von KI-Produkten aus Drittstaaten
- Betroffene Personen in der EU – selbst wenn das KI-System außerhalb der EU betrieben wird
Wichtige Ausnahmen:
- Private Nutzung: Natürliche Personen, die KI-Systeme rein für persönliche, nicht-berufliche Zwecke nutzen.
- Militär & Verteidigung: KI-Systeme, die ausschließlich für militärische Zwecke oder die nationale Sicherheit entwickelt und genutzt werden.
- Forschung & Entwicklung: KI-Systeme, die speziell und ausschließlich für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung (vor der Markteinführung) betrieben werden.
- Open Source (bedingt): KI-Systeme unter freien Lizenzen, sofern sie nicht als Hochrisiko-KI gelten, verboten sind oder Transparenzpflichten (z. B. Chatbots/Deepfakes) unterliegen.
Kern-Botschaft: Ein US-amerikanisches Tech-Unternehmen, das einen Chatbot für europäische Nutzer betreibt, fällt genauso unter das Gesetz wie ein deutsches KMU, das KI für interne Prozesse einsetzt.
Artikel 3: Was ist überhaupt ein „KI-System“?
Artikel 3 enthält über 60 Definitionen – das klingt trocken, ist aber entscheidend. Denn viele Pflichten hängen davon ab, ob ein Tool überhaupt als „KI-System“ im Sinne des Gesetzes gilt.
Einige ausgewählte wichtige Begriffe im Überblick:
| Begriff | Definition (vereinfacht) |
|---|---|
| KI-System | Maschinengestütztes System mit unterschiedlichem Autonomiegrad, das aus Eingaben Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugt und physische/virtuelle Umgebungen beeinflussen kann. |
| Anbieter | Person/Organisation/Behörde, die ein KI-System oder GPAI-Modell entwickelt (oder entwickeln lässt) und es unter eigenem Namen/Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. |
| Betreiber | Person/Organisation/Behörde, die ein KI-System unter ihrer Aufsicht einsetzt (außer rein persönliche, nicht berufliche Nutzung). |
| Deep Fake | KI-generierte oder manipulierte Bild-/Audio-/Videoinhalte, die realen Personen/Objekten/Orten/Ereignissen ähneln und fälschlich als authentisch erscheinen können. |
| GPAI-Modell „General Purpose AI“ | Ein leistungsstarkes KI-Modell (oft mit riesigen Datenmengen trainiert), das sehr allgemein gehalten ist und eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben ausführen kann (z.B. große Sprachmodelle wie GPT oder Gemini). |
Kern-Botschaft: Nicht jeder Algorithmus ist ein KI-System im Sinne des Gesetzes. Ein einfacher If-then-Regelfilter fällt nicht darunter – ein lernfähiges Sprachmodell schon.
Das Wichtigste auf einen Blick
Art. 1: Das Gesetz schützt Grundrechte und schafft einen einheitlichen Markt – es ist kein Innovationshemmnis, sondern ein Rahmen.
Art. 2: Es gilt für nahezu alle, die KI geschäftlich einsetzen oder anbieten – auch außerhalb der EU, wenn Nutzer in der EU betroffen sind.
Art. 3: Die Definition von „KI-System“ ist bewusst weit gefasst – im Zweifel sollte man prüfen lassen, ob ein eingesetztes Tool darunter fällt.
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Bildnachweis: Die Grafiken in diesem Artikel wurden mit ChatGPT generiert.



