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EU AI Act Artikel 1–3: Zweck, Geltungsbereich & Definitionen

Bevor man sich in die konkreten Pflichten des EU AI Acts vertieft, lohnt ein Blick auf das Fundament: Was regelt das Gesetz überhaupt? Für wen gilt es – und was meint der Gesetzgeber, wenn er von einem „KI-System“ spricht? Artikel 1 bis 3 liefern die Antworten. 

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier: 

  1.  EU AI Act – offizieller Text (EUR-Lex) 
  2. Interaktive Übersicht: artificialintelligenceact.eu 

Artikel 1: Worum geht es? 

Artikel 1 legt den Zweck der Verordnung fest. Der EU AI Act verfolgt drei zentrale Ziele: 

  1. Schutz von Grundrechten und Sicherheit: KI-Systeme sollen keine Gefahr für Menschen darstellen 
  2. Einheitlicher Binnenmarkt: Einheitliche Regeln in allen EU-Staaten sollen Rechtszersplitterung verhindern 
  3. Innovationsförderung: Das Gesetz soll KI nicht verbieten, sondern einen verlässlichen Rahmen schaffen, in dem Innovation möglich bleibt 

Kern-Botschaft: Der EU AI Act ist kein KI-Verbot, sondern ein Ordnungsrahmen – ähnlich wie das Lebensmittelrecht kein Kochverbot ist. 

Artikel 2: Wer ist betroffen? 

Artikel 2 definiert den Geltungsbereich – und der ist weit. Das Gesetz gilt für: 

  • Anbieter, die KI-Systeme in der EU auf den Markt bringen – unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in der EU haben oder nicht 
  • Betreiber, die KI-Systeme beruflich oder geschäftlich einsetzen – also auch jedes Unternehmen, das Tools wie ChatGPT, Copilot oder automatisierte Analyse-Software nutzt 
  • Importeure und Händler von KI-Produkten aus Drittstaaten 
  • Betroffene Personen in der EU – selbst wenn das KI-System außerhalb der EU betrieben wird 

Wichtige Ausnahmen:  

  • Private Nutzung: Natürliche Personen, die KI-Systeme rein für persönliche, nicht-berufliche Zwecke nutzen. 
  • Militär & Verteidigung: KI-Systeme, die ausschließlich für militärische Zwecke oder die nationale Sicherheit entwickelt und genutzt werden. 
  • Forschung & Entwicklung: KI-Systeme, die speziell und ausschließlich für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung (vor der Markteinführung) betrieben werden. 
  • Open Source (bedingt): KI-Systeme unter freien Lizenzen, sofern sie nicht als Hochrisiko-KI gelten, verboten sind oder Transparenzpflichten (z. B. Chatbots/Deepfakes) unterliegen. 

Kern-Botschaft: Ein US-amerikanisches Tech-Unternehmen, das einen Chatbot für europäische Nutzer betreibt, fällt genauso unter das Gesetz wie ein deutsches KMU, das KI für interne Prozesse einsetzt. 

Artikel 3: Was ist überhaupt ein „KI-System“? 

Artikel 3 enthält über 60 Definitionen – das klingt trocken, ist aber entscheidend. Denn viele Pflichten hängen davon ab, ob ein Tool überhaupt als „KI-System“ im Sinne des Gesetzes gilt. 

Einige ausgewählte wichtige Begriffe im Überblick: 

Begriff Definition (vereinfacht) 
KI-System Maschinengestütztes System mit unterschiedlichem Autonomiegrad, das aus Eingaben Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugt und physische/virtuelle Umgebungen beeinflussen kann.  
Anbieter  Person/Organisation/Behörde, die ein KI-System oder GPAI-Modell entwickelt (oder entwickeln lässt) und es unter eigenem Namen/Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. 
Betreiber Person/Organisation/Behörde, die ein KI-System unter ihrer Aufsicht einsetzt (außer rein persönliche, nicht berufliche Nutzung). 
Deep Fake KI-generierte oder manipulierte Bild-/Audio-/Videoinhalte, die realen Personen/Objekten/Orten/Ereignissen ähneln und fälschlich als authentisch erscheinen können. 
GPAI-Modell „General Purpose AI“  Ein leistungsstarkes KI-Modell (oft mit riesigen Datenmengen trainiert), das sehr allgemein gehalten ist und eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben ausführen kann (z.B. große Sprachmodelle wie GPT oder Gemini). 

Kern-Botschaft: Nicht jeder Algorithmus ist ein KI-System im Sinne des Gesetzes. Ein einfacher If-then-Regelfilter fällt nicht darunter – ein lernfähiges Sprachmodell schon. 

Das Wichtigste auf einen Blick 

Art. 1: Das Gesetz schützt Grundrechte und schafft einen einheitlichen Markt – es ist kein Innovationshemmnis, sondern ein Rahmen. 

Art. 2: Es gilt für nahezu alle, die KI geschäftlich einsetzen oder anbieten – auch außerhalb der EU, wenn Nutzer in der EU betroffen sind. 

Art. 3: Die Definition von „KI-System“ ist bewusst weit gefasst – im Zweifel sollte man prüfen lassen, ob ein eingesetztes Tool darunter fällt. 

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Bildnachweis: Die Grafiken in diesem Artikel wurden mit ChatGPT generiert.

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